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#1884
buschhans
21.04.13 16:26
e Server IP:
85.214.35.230:14567 BF
1918 3.1 Mod
Download: http://www.bf-g
ames.net/downloads/catego
ry/37/battlefield_1918htm
l P.S. bin schon auf dem
Server.
buschhans21.04.13 16:26
e Server IP:
85.214.35.230:14567 BF
1918 3.1 Mod
Download: http://www.bf-g
ames.net/downloads/catego
ry/37/battlefield_1918htm
l P.S. bin schon auf dem
Server.
#1883
buschhans
21.04.13 16:26
Wer möchte jetzt mit mir
Battlefield 1918 3.1 den
einzig wahren
1.Weltkriegs shooter
zocken? Läuft Problemlos
unter Windoofs 7
64bit! Server Name:
BF1918 by d
buschhans21.04.13 16:26
Wer möchte jetzt mit mir
Battlefield 1918 3.1 den
einzig wahren
1.Weltkriegs shooter
zocken? Läuft Problemlos
unter Windoofs 7
64bit! Server Name:
BF1918 by d
#1882
MaxCalifornia
31.03.13 15:01
ka wann ich heute online
sein werde, kann sein das
ich mal am sozialen Leben
teil nehmen werde ;)
MaxCalifornia31.03.13 15:01
ka wann ich heute online
sein werde, kann sein das
ich mal am sozialen Leben
teil nehmen werde ;)
#1881
AtomiX
31.03.13 04:12
Nachts um drei da schlägt
das Ei und der Osterhase
ist schon vorbei :) Frohe
Ostern ;)
AtomiX31.03.13 04:12
Nachts um drei da schlägt
das Ei und der Osterhase
ist schon vorbei :) Frohe
Ostern ;)
#1879
MaxCalifornia
28.03.13 15:01
woot?? kann mit chrome
hier keine pn's
verschicken :( .... btw.
Hallo Geisterjäger :)
MaxCalifornia28.03.13 15:01
woot?? kann mit chrome
hier keine pn's
verschicken :( .... btw.
Hallo Geisterjäger :)
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Battlefield 1942-2-2142-BFV








Beiträge: 594
Gebrauchte Software - EuGH-Urteil: Weiterverkauf ist legal
Text von Gamestar kopiert
http://www.gamestar.de/news/branche/2569555/gebrauchte_software.html
___________________________________________
Gebrauchte Software - EuGH-Urteil: Weiterverkauf ist legal
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Software weiterverkauft werden darf - egal ob diese auf einem Datenträger oder als Download erworben wurde.
Von Daniel Feith |
Datum: 03.07.2012; 13:40 Uhr
Es sei für den Weiterverkauf nicht von Belang, ob Software auf einem Datenträger oder voll digital als Download erworben werde. Der Konzern Oracle argumentierte, bei Downloads erwerbe der Käufer lediglich die Lizenz zur Nutzung einer Kopie der Software und sei nicht deren Eigentümer.
Dem widersprach der EuGH in seinem Urteil: Mit der erworbenen Lizenz werde der Käufer zum Eigentümer der Software-Kopie. Mit dem Verkauf erlösche aber das Nutzungsrecht des Verkäufers an der Kopie. Es ist also nicht legal, die Lizenz an einer Kopie weiterzuverkaufen und das Programm selbst weiterhin zu nutzen. Vor dem Verkauf muss die Kopie beim Verkäufer deinstalliert werden.
In zwei Punkten schränkt das Urteil des EuGH den freien Lizenzhandel aber ein. So ist zum Einen das Aufteilen von Lizenzpaketen nicht rechtens. Das heißt, dass man überschüssige Kopien bei Sammellizenen nicht weiterverkaufen darf. Sind etwa beim Kauf einer Software zehn Lizenzen im Kaufpreis inbegriffen, der Kunde benötigt aber nur acht davon, darf er die übrigen zwei nicht weiterverkaufen.
Zum Zweiten liegt das Vervielfältigungsrecht für Software weiterhin ausschließlich beim Urheber, also dem Entwickler. Software-Käufern ist es also nicht gestattet, Programme eigenständig zu duplizieren und weiterzuverkaufen.
Dem Urteil wird hohe Signalwirkung zugesprochen. Wie die Konsequenzen für den Spielemarkt sind, bleibt abzuwarten. Zwar ist es für Spielehersteller theoretisch ab sofort weniger sinnvoll, auf digitale Downloads zu setzen, um den Gebrauchtmarkt einzudämmen - praktisch haben die Hersteller aber wegen der in Deutschland durch ein BGH-Urteil gedeckten Kontenbindung (Origin) und geschlossenen Systemen (Xbox Live, PlayStation Network) weiterhin volle Kontrolle darüber, wie oft ihre Produkte vervielfältigt und verkauft werden. Hier wird sich erst in den kommenden Monaten herausstellen, welches dieser beiden richtungsweisenden Urteile die Oberhand gewinnt. Als höheres Gericht hat das EuGH aber eine gewisse Strahlkraft auf die nationalen Gerichte.
Das Unternehmen Oracle kommentierte das Urteil mit den Worten:
Ich bin ein Ferrari und du fährst mich wie einen Fiat"
Zlatan Ibrahimović zu Pep Guardiola bei Barca
Gebrauchte Software - EuGH-Urteil: Weiterverkauf ist legal
Text von Gamestar kopiert
http://www.gamestar.de/news/branche/2569555/gebrauchte_software.html
___________________________________________
Gebrauchte Software - EuGH-Urteil: Weiterverkauf ist legal
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Software weiterverkauft werden darf - egal ob diese auf einem Datenträger oder als Download erworben wurde.
Von Daniel Feith |
Datum: 03.07.2012; 13:40 Uhr
Es sei für den Weiterverkauf nicht von Belang, ob Software auf einem Datenträger oder voll digital als Download erworben werde. Der Konzern Oracle argumentierte, bei Downloads erwerbe der Käufer lediglich die Lizenz zur Nutzung einer Kopie der Software und sei nicht deren Eigentümer.
Dem widersprach der EuGH in seinem Urteil: Mit der erworbenen Lizenz werde der Käufer zum Eigentümer der Software-Kopie. Mit dem Verkauf erlösche aber das Nutzungsrecht des Verkäufers an der Kopie. Es ist also nicht legal, die Lizenz an einer Kopie weiterzuverkaufen und das Programm selbst weiterhin zu nutzen. Vor dem Verkauf muss die Kopie beim Verkäufer deinstalliert werden.
In zwei Punkten schränkt das Urteil des EuGH den freien Lizenzhandel aber ein. So ist zum Einen das Aufteilen von Lizenzpaketen nicht rechtens. Das heißt, dass man überschüssige Kopien bei Sammellizenen nicht weiterverkaufen darf. Sind etwa beim Kauf einer Software zehn Lizenzen im Kaufpreis inbegriffen, der Kunde benötigt aber nur acht davon, darf er die übrigen zwei nicht weiterverkaufen.
Zum Zweiten liegt das Vervielfältigungsrecht für Software weiterhin ausschließlich beim Urheber, also dem Entwickler. Software-Käufern ist es also nicht gestattet, Programme eigenständig zu duplizieren und weiterzuverkaufen.
Dem Urteil wird hohe Signalwirkung zugesprochen. Wie die Konsequenzen für den Spielemarkt sind, bleibt abzuwarten. Zwar ist es für Spielehersteller theoretisch ab sofort weniger sinnvoll, auf digitale Downloads zu setzen, um den Gebrauchtmarkt einzudämmen - praktisch haben die Hersteller aber wegen der in Deutschland durch ein BGH-Urteil gedeckten Kontenbindung (Origin) und geschlossenen Systemen (Xbox Live, PlayStation Network) weiterhin volle Kontrolle darüber, wie oft ihre Produkte vervielfältigt und verkauft werden. Hier wird sich erst in den kommenden Monaten herausstellen, welches dieser beiden richtungsweisenden Urteile die Oberhand gewinnt. Als höheres Gericht hat das EuGH aber eine gewisse Strahlkraft auf die nationalen Gerichte.
Das Unternehmen Oracle kommentierte das Urteil mit den Worten:
Beiträge: 189
Beiträge: 273
Ich glaube der Onlinezwang oder anderen DRM-Mist wird jetzt noch mehr verwendet, um sicherzustellen, dass man der einzigste Nutzer der Software-Lizenz ist.
Denn es muß ja sichergestellt werden, dass keine illegalen Vervielfältigungen existieren.
Ich glaube der Onlinezwang oder anderen DRM-Mist wird jetzt noch mehr verwendet, um sicherzustellen, dass man der einzigste Nutzer der Software-Lizenz ist.
Denn es muß ja sichergestellt werden, dass keine illegalen Vervielfältigungen existieren.
Beiträge: 64
Beiträge: 273
Beiträge: 594
LINK
Steam, EA, Apple Sony etc muss erstmal gar nichts.
Da man ja für so ziehmlich jedes Spiel heut zu Tage nen Account braucht, weil man ja wiederum mit dem man seine mega geilen Stats verfolgen kann und Achivemtns freischalten kann etc.
Diese feine Accountgebundenheit ist dann auch dafür verantwortlich das ich ein Spiel was ich bei Steam oder Origin gekauft habe nicht so einfach weiter geben/verkaufen kann. Und da kommt Stift ins Spiel. Klar brenne ich dir jede Datei ich auf den Rechner habe nur wird dir das nicht viel helfen da du ja ein auf Steam gekauftes Spiel auch dort wieder anmelden musst. Wo wir wieder bei der für mich überbewerteten Schnüffler Software angelangt sind.
[EDIT]
Hatte gerade noch ein schönes Gedankenbeispiel. Sollte Online Dienste dazu gewzungen werden ihre Spiele für den weiterverkauf fit zu machen so wäre es nur folgerichtig wenn ein Spiel nur innerhalb eines Netzwerk übertragbar wären und der Netzwerkbetreiber vom Gewinn (wie auch Ebay und Co) einen Teil abbekommen würden wovon wiederum ein Teil an den Publisher gehen würde. Nur erschließt sich mir gerade nich in welcher höhe dieser Betrag geltend gemacht werden könnte, da ja quasie 2 Parteien neben dem eigentlichen verkäufer dran verdienen wollen.
Die falmerei über Origin damals war ein großes Thema und EA hat dafür bluten müssen. Mit der Seite "The Origin" wurde damals mit viel TAMTAM eine lawine los getreten die auch heute noch läuft.
PS:
Da das hier natürlich ein offenes Forum kann ich mich natürlich nicht dazu hinreisen lassen für jemanden Daten zu brennen und dann dafür auch noch Geld zu verlangen.
Wer dennoch die dunkle Seite der Macht betreten möchte könnte mit folgender Suchanfrage etwas erreichen.
"Spielename SKIDROW"
PS²:
hab mal den Thread namen geändert
Zur Zeit kommen ein paar mehr Dinge die den Gamer von heute mehr betreffen den je.
Ich bin ein Ferrari und du fährst mich wie einen Fiat"
Zlatan Ibrahimović zu Pep Guardiola bei Barca
LINK
Steam, EA, Apple Sony etc muss erstmal gar nichts.
Da man ja für so ziehmlich jedes Spiel heut zu Tage nen Account braucht, weil man ja wiederum mit dem man seine mega geilen Stats verfolgen kann und Achivemtns freischalten kann etc.
Diese feine Accountgebundenheit ist dann auch dafür verantwortlich das ich ein Spiel was ich bei Steam oder Origin gekauft habe nicht so einfach weiter geben/verkaufen kann. Und da kommt Stift ins Spiel. Klar brenne ich dir jede Datei ich auf den Rechner habe nur wird dir das nicht viel helfen da du ja ein auf Steam gekauftes Spiel auch dort wieder anmelden musst. Wo wir wieder bei der für mich überbewerteten Schnüffler Software angelangt sind.
[EDIT]
Hatte gerade noch ein schönes Gedankenbeispiel. Sollte Online Dienste dazu gewzungen werden ihre Spiele für den weiterverkauf fit zu machen so wäre es nur folgerichtig wenn ein Spiel nur innerhalb eines Netzwerk übertragbar wären und der Netzwerkbetreiber vom Gewinn (wie auch Ebay und Co) einen Teil abbekommen würden wovon wiederum ein Teil an den Publisher gehen würde. Nur erschließt sich mir gerade nich in welcher höhe dieser Betrag geltend gemacht werden könnte, da ja quasie 2 Parteien neben dem eigentlichen verkäufer dran verdienen wollen.
Die falmerei über Origin damals war ein großes Thema und EA hat dafür bluten müssen. Mit der Seite "The Origin" wurde damals mit viel TAMTAM eine lawine los getreten die auch heute noch läuft.
PS:
Da das hier natürlich ein offenes Forum kann ich mich natürlich nicht dazu hinreisen lassen für jemanden Daten zu brennen und dann dafür auch noch Geld zu verlangen.
Wer dennoch die dunkle Seite der Macht betreten möchte könnte mit folgender Suchanfrage etwas erreichen.
"Spielename SKIDROW"
PS²:
hab mal den Thread namen geändert
Zur Zeit kommen ein paar mehr Dinge die den Gamer von heute mehr betreffen den je.
Beiträge: 594
Lange hat ja ACTA nur noch an einem Seidenen Faden gehangen aber ab heute ist es beschlossene Sache. ACTA wird so nicht kommen. Hauptgrund dafür waren die zu schwammigen Formuliereungen die jeden Staat Tür und Tor geöffnete hätten seine Bewohner zu überwachen.
Quelle
EA und Zukünfte Free2Play Gedanken
Lest es euch einfach mal selber durch.
Quelle
Solche Statements lese ich schon seit Jahren und es ist klar das etwas in solcher Form irgendwann auch mal kommen kann. Beziehungsweise gibt es ja schon einige Modelle die in diese Richtung arbeiten.
EA wird auch nen teufel tun und für alles Geld haben wollen weil dann die Leute davon laufen, kritisch wirds wenn sich solche Gedanken verbreiten und viele Publisher das machen und die Leute dann auch noch Geld dafür bezahlen.
Free2Play war für mich immer nur eins, Spiel solange es spaß macht und wenns unfair wird oder eben keinen Spaß mehr macht spiel was anderes.
Ich bin ein Ferrari und du fährst mich wie einen Fiat"
Zlatan Ibrahimović zu Pep Guardiola bei Barca
Lange hat ja ACTA nur noch an einem Seidenen Faden gehangen aber ab heute ist es beschlossene Sache. ACTA wird so nicht kommen. Hauptgrund dafür waren die zu schwammigen Formuliereungen die jeden Staat Tür und Tor geöffnete hätten seine Bewohner zu überwachen.
Quelle
EA und Zukünfte Free2Play Gedanken
Lest es euch einfach mal selber durch.
Quelle
Solche Statements lese ich schon seit Jahren und es ist klar das etwas in solcher Form irgendwann auch mal kommen kann. Beziehungsweise gibt es ja schon einige Modelle die in diese Richtung arbeiten.
EA wird auch nen teufel tun und für alles Geld haben wollen weil dann die Leute davon laufen, kritisch wirds wenn sich solche Gedanken verbreiten und viele Publisher das machen und die Leute dann auch noch Geld dafür bezahlen.
Free2Play war für mich immer nur eins, Spiel solange es spaß macht und wenns unfair wird oder eben keinen Spaß mehr macht spiel was anderes.
Beiträge: 94
http://www.chip.de/news/Adressauskunft-Widerspruchsrecht-abgeschafft_56540821.html
http://www.chip.de/news/Adressauskunft-Widerspruchsrecht-abgeschafft_56540821.html
Beiträge: 594
Hatte das schon mla die Woche gelesen und wusste zu erst nicht so recht was ich davon halten aber der Beitrag hat da sehr viel weiter geholfen.
Ich bin ein Ferrari und du fährst mich wie einen Fiat"
Zlatan Ibrahimović zu Pep Guardiola bei Barca
Hatte das schon mla die Woche gelesen und wusste zu erst nicht so recht was ich davon halten aber der Beitrag hat da sehr viel weiter geholfen.
Beiträge: 64